Gabelstaplerfahrer* werden mit einem Bildungsgutschein

Gefördert werden, klingt gut?

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Wenn wir Ihre Kontaktdaten erhalten, werden wir Sie telefonisch kontaktieren und ggf. ein Beratungstermin vereinbaren.

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Ihre Notizen an uns

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen und Kontakt aufnehmen

Stellen Sie sicher, dass Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und die gesundheitliche Eignung für den EU-Kraftfahrer* haben. Kontaktieren Sie die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter für eine erste Beratung.

Schritt 2: Beratung und Fördermöglichkeiten klären

In einem Beratungsgespräch mit Ihrem Arbeitsberater wird geprüft, ob eine Weiterbildung zum EU-Kraftfahrer* für Sie in Frage kommt. Hier erfahren Sie auch, ob Sie einen Bildungsgutschein erhalten können, der die Kosten deckt.

Schritt 3: Antrag stellen und 

Weiterbildung beginnen

Stellen Sie den Antrag auf einen Bildungsgutschein und reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen ein. Nach Bewilligung melden Sie sich bei uns und beginnen Ihre Weiterbildung zum EU-Kraftfahrer*.

Die ersten Schritte

Arbeitssuchend?

Dann sind Sie bei uns richtig! Wir bringen Sie ans Ziel!

Beratung

Wir wissen, was für Sie möglich ist.

Sie erhalten Bewerbungs- und Informationsgespräche bei unseren Partnerbetrieben. Dort erhalten Sie dann eine Einstellungszusage.

Bildungsgutschein

Mit der Einstellungszusage wenden Sie sich an Ihren Sachbearbeiter/in der Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und erhalten einen Bildungsgutschein. Somit werden die Kosten für die Aus- und Weiterbildung mit bis zu 100 % übernommen.

Es besteht die Möglichkeit die Aus- und Weiterbildung selbst zu finanzieren.

Das Ziel

Sie fangen die Aus- oder Weiterbildung zum nächsten Zeitpunkt bei uns an.

So läuft es ab

Maßnahmenziel:
Erwerb des Berechtigungsnachweises zum Führen von Flurförderfahrzeugen.

Maßnahmendauer:
4 Tage

Unterrichtszeiten:
08:00 – 16:30 Uhr 
Die Kernzeiten können nach Ausbildungsplan variieren!

Inhalte:
 Sicherheitsbestimmungen
Gerätetechnik
Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten
Gebrauch von üblichen Anbaugeräten
Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderfahrzeugen
Ausbildung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte

Zugangsvoraussetzungen:
Mindestalter 18 Jahre
Körperliche Eignung
Geistige und Charakterliche Eignung

Für alle Standorte

Ihr Ansprechpartner

Kundenstimmen

Bewertungen sprechen für sich.

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